Änderungen der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG) durch das Steueränderungsgesetz 2015
Bei bestimmten Bauleistungen im Zusammenhang mit Grundstücken ist der "Leistungsempfänger" bisher schon Steuerschuldner. Durch das Steueränderungsgesetz 2015 wurde mit Wirkung…