Ihr Wirtschaftsprüfer in Köln –
BEAudit GmbH
Transparenz und Mehrwert für Mittelständler
Ein geprüfter Jahresabschluss schafft Vertrauen, dient als Basis für Investitionsentscheidungen und unterstützt bei der Unternehmenskontrolle. Abschlussprüfungen tragen so zum Funktionieren unserer komplexen Wirtschaft bei und unterstützen bei einer erfolgreichen Unternehmensführung.
Über unsere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die BEAudit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, stehen wir Ihnen insbesondere mit einer gesetzlichen oder freiwilligen Jahresabschlussprüfung zur Seite.
Um unsere Abschlussprüfung so effizient wie möglich zu gestalten, verschaffen wir uns zunächst einen Überblick über das rechtliche und wirtschaftliche Umfeld Ihres Unternehmens, führen Datenanalysen durch und identifizieren Ihre individuellen Unternehmensrisiken. Aus dieser Risikoeinschätzung entwickeln wir unsere Prüfungsstrategie und legen unsere Prüfungsschwerpunkte sowie den Prüfungsplan fest, der individuell auf Ihr Unternehmen ausgerichtet ist. Bereits während des laufenden Geschäftsjahres – und damit begleitend zur Jahresabschlusserstellung – beurteilen wir Ihre rechnungslegungsrelevanten Unternehmensprozesse und implementierten Kontrollen. Ergänzt wird diese Prozessprüfung des Internen Kontrollsystems durch analytische Prüfungshandlungen sowie Einzelfallprüfungen. Darüber hinaus werden eine Inventurkontrolle und Saldenbestätigungen durchgeführt. Unsere Prüfung führen wir in der Regel bei Ihnen vor Ort durch. Unterstützt wird die Prüfung dabei durch aktuelle Prüfungstools und -technologien. Um Zusatzkosten zu vermeiden, ist es sinnvoll, wenn Sie zu einem reibungslosen Ablauf beitragen, um eine zügige Prüfung zu gewährleisten. Eine zeitnahe Bereitstellung erforderlicher Daten und Informationen sowie eine entsprechend „saubere“ Jahresabschlussakte inklusive Nachweise zu Bilanzpositionen und GuV-Positionen sollte bereits vorhanden sein. Gerne erhalten Sie von uns vorab eine diesbezügliche Checkliste.
Auch wenn Sie als kleine Kapitalgesellschaft nicht der gesetzlichen Pflicht zur Prüfung des Jahresabschlusses nach § 316 HGB unterliegen, kann sich eine freiwillige, unabhängige Jahresabschlussprüfung dennoch lohnen. Wir können darin eventuelle Fehler entdecken und entsprechend rechtzeitig beheben. Mögliche Unternehmensrisiken und Schwachstellen im Internen Kontrollsystem können aufgezeigt und die Geschäftsführung entlastet werden. Eine freiwillige Jahresabschlussprüfung steigert also die Effizienz für die Zukunft. Erst recht lohnt sich diese Form der Prüfung nach einer Kreditaufnahme: Für Banken ist ein „lupenreiner“ Jahresabschluss ein optimales Argument. Denn ein geprüfter Jahresabschluss hat einen deutlich höheren Wert als ein mit Plausibilitätsprüfungen erstelltes Werk.
Neben der klassischen Jahresabschlussprüfung unterstützen wir Sie bei weiteren betriebswirtschaftlichen Prüfungen oder beraten Sie in wirtschaftlichen unter unternehmerischen Fragestellungen.
Hier unterstützen wir Sie insbesondere mit folgenden Leistungen:
- Durchführung von gesetzlichen und freiwilligen handelsrechtlichen Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfungen
- Jahresabschlusserstellung mit Plausibilitätsbeurteilungen
- Prüfung von Abhängigkeitsberichten gem. § 312 AktG
- Prüfung des Internen Kontrollsystems
- Prüfung von Risikofrüherkennungs- und Risikomanagementsystemen sowie Compliancemanagementsystemen
- Durchführung von Prüfungen gem. FinVermV und MaBV
- Prüfung von Jahresabschlüssen von Stiftungen und Vereinen
- Durchführung von Sonderprüfungen (z.B. bei Verschmelzungen, Spaltungen) oder sonstigen Bestätigungsleistungen
- Nachhaltigkeitsberichterstattung
- Durchführung von Unternehmensbewertungen
- Wirtschafts- und Unternehmensberatung, z.B. Organisationsberatung, Aufbau und Gestaltung von Berichts- und Informationssystemen oder Cash-Flow-Analysen sowie Bilanz- und Erfolgsanalysen