Ansprüche eines GmbH-Geschäftsführers auf fortlaufende Ruhegeldzahlungen sind pfändbar
Ansprüche eines GmbH-Geschäftsführers und Mehrheitsgesellschafters auf fortlaufende Ruhegeldzahlungen aus einem mit der GmbH geschlossenen Pensionsvertrag sind als Arbeitseinkommen anzusehen und…
