Jahresabschluss erstellen in Köln

Eine Kernaufgabe in unserer steuerlichen Betreuung

Boneß & Euteneuer Jahresabschluss

Transparente Zahlen in der Bilanz und bei der Gewinn- und Verlustrechnung oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung sind das A und O beim Jahresabschluss – nicht nur für das Finanzamt. Die Erstellung dieses relevanten Dokuments gehört zu den Kernaufgaben der Kanzlei Boneß & Euteneuer – und gehört zu den Vorbehaltsaufgaben gegenüber dem Finanzamt. Nur Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte dürfen diese komplexen Dokumente erarbeiten und werden von den Behörden als entsprechend qualifiziert eingestuft. Der Jahresabschluss ist das Hauptdokument zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlage für die Ämter. Ebenso wird der Abschluss von Kapitalgesellschaften beim Bundesanzeiger veröffentlicht. Als Kleinstkapitalgesellschaft wiederum müssen Sie dort lediglich eine Bilanz hinterlegen. Diese Form der Veröffentlichung ist grundsätzlich rechtsform- und größenabhängig – in all diesen Fragen beraten wir Sie gerne.

Auch Kreditinstitute sind grundsätzlich an Ihrem Jahresabschluss interessiert.

Als Gläubiger wie Kreditgeber sehen Banken es gerne, wenn der Jahresabschluss durch einen Steuerberater professionell erarbeitet wurde. Auch für Unternehmer selbst sowie für eventuelle Anteilseigner und Gesellschafter ist der Jahresabschluss von Interesse, dient er doch grundsätzlich als unternehmerische Entscheidungsgrundlage dazu, die Weichen für einen zukünftigen wirtschaftlichen Erfolg zu stellen. Somit helfen wir Ihnen durch die Erstellung Ihres Jahresabschlusses dabei, Ihre Geschäftsentwicklung in der Vergangenheit zu beleuchten und ebenso Ihr Geschäftsfeld zu vertiefen.

Hier unterstützen wir Sie insbesondere mit folgenden Leistungen:

  • Erstellen von handels- und steuerrechtlichen Jahresabschlüssen auf Grundlage der Buchführung
  • Beurteilung Ihrer Buchhaltung und Entwicklung eines Abschlusses
  • Erstellung eines Anhangs
  • Beratung bei der Erstellung eines Lageberichts
  • Erstellung einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung gem. § 4 Abs. 3 EStG
  • Offenlegung des Jahresabschlusses im Unternehmensregister einschließlich Überprüfung bestehender Erleichterungsvorschriften für verkürzte Offenlegung bzw. Hinterlegung
  • Erstellung von Eröffnungsbilanzen bei Unternehmensgründung
  • Erstellung von Zwischenbilanzen z. B. für Bankgespräche
  • Erstellung von Aufgabebilanzen wegen Geschäftsaufgabe/-veräußerung bzw. Liquidation
  • Erstellung von Schlussbilanzen z. B. für Umwandlungsvorgänge
  • Aufbau eines Controlling-Systems und Führung von Kostenrechnungen
  • Auseinandersetzungsbilanzen z. B. beim Ausscheiden eines Gesellschafters
  • Beratung im Zusammenhang mit steueroptimaler Bilanzpolitik
  • Bilanzanalysen
  • Ermittlung und Analyse von Unternehmens- und Branchenkennzahlen
Steuerberater Jahresabschluss