Steuerberater für Erbschaftsteuererklärung und Schenkungsteuererklärung in Köln

Wir prüfen Ihre Steuerpflicht bei Erbschaften und Schenkungen

Kosten für Steuerberatung

Immer wenn es um Schenkungen oder Erbschaften geht, sollten die Umstände genau geprüft werden, um eine eventuelle Steuerpflicht korrekt zu sondieren und entsprechend zu erfüllen. Wer zum Beispiel eine größere Schenkung erwartet – beispielsweise in Form eines großzügigen Zuschusses der Eltern zum Erwerb einer Immobilie – sollte klären, ob das Finanzamt hierfür eine Schenkungssteuererklärung benötigt. Denn im Grunde handelt es sich dabei immer um eine sogenannte Zweckzuwendung, die unentgeltlich und unter Lebenden immer schenkungssteuerpflichtig ist. Ebenso kann im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge Schenkungssteuer anfallen; das ist z. B. der Fall bei einer vorzeitigen Vermögensübertragung von Immobilien von einer Generation zur Nächsten, ohne dass es um Erben und Vererben geht. Hier sind Steuerfreibeträge möglich. Der Vorteil dieser Variante ist eindeutig: der Eigentümer nimmt die Verteilung des „Erbes“ selbst in die Hand und vermeidet so Erbstreitigkeiten.

Die Kanzlei Boneß & Euteneuer berät Sie gerne und ausführlich hinsichtlich Schenkungen oder Erbschaften. Dafür erstellen wir eine professionelle Schenkungssteuererklärung und führen die Korrespondenz mit dem Finanzamt. Auch wenn Sie ein klassisches Erbe antreten gilt es hinsichtlich der möglichen Steuerpflicht, diverse Punkte zu beachten hinsichtlich der möglichen Steuerpflicht – z. B. wenn vorher bereits Schenkungen des Beerbten vorlagen. Gerne erstellen wir Ihre Erbschaftsteuererklärung – ob Sie alleine ein Vermächtnis erhalten oder in einer Erbengemeinschaft steuerlichen Pflichten nachkommen müssen.